Vorschriftszeichen 237 - Radweg
Art.nr. VSVZ.10126
Art.nr. VSVZ.10126
Dieses Verkehrszeichen ist ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad Symbol.
Das Zeichen 237 wird auch Benutzungspflichtiger Radweg oder Sonderweg für Radfahrer genannt.
Hier gilt also ein Sonderweg für Fahrradfahrer. Dieser Weg darf nur von Radfahrern benutzt werden. Hier herrscht Radweg-Pflicht. Daneben gibt es noch die Zeichen 240 und 241, die anzeigen, dass es einen gemeinsamen Weg für Radler und Fußgänger gibt oder Fuß- und Fahrradweg getrennt genutzt werden müssen.
Beim Schild 239 handelt es sich um ein reines Fußgänger-Schild.
Dibond®traffic reflektierende Verkehrsschilder mit einem Alformrahmen
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