Gefahrzeichen 205 - Vorfahrt gewähren
Art.nr. VSVZ.11237
Art.nr. VSVZ.11237
Das Schild ist ein rotes Dreieck.
Dieses Vorschriftszeichen gehört zu den Warte- und Haltegeboten und bedeutet, dass man immer Vorfahrt gewähren muss.
Dieses Schild steht in der Regel vor Kreuzungen oder Einmündungen. Hier muss man immer dem Querverkehr Vorfahrt lassen. Man kann aus beiden Richtungen erkennen, wer hier Vorfahrt hat.
Parken ist vor und hinter dem Verkehrsschild verboten. Zusätzlich sollte man immer die Faustregel „rechts vor links“ beachten.
Dibond®traffic reflektierende Verkehrsschilder mit einem Alformrahmen
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